Rechtliches
Endbenutzer-Lizenzvereinbarung
(EULA)
Dies ist die Endnutzer-Lizenzvereinbarung („EULA”) von Act-3D, einer niederländischen Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in der Hoofdstraat 10 in Sassenheim und eingetragen bei der niederländischen Handelskammer unter der Registrierungsnummer 27343208 („Act-3D”). Diese EULA gilt für die von Act-3D unter dem Namen „Lumion” zur Verfügung gestellte 3D-Rendering-Software, einschließlich aller zukünftigen Patches, Updates, Upgrades, jeglicher verwandter Software (die „Software”) sowie zugehöriger Dokumentation, die von Act-3D von Zeit zu Zeit zur Verfügung gestellt wird (die „Dokumentation”).
Sie dürfen die Software nur verwenden, wenn Sie eine gültige Lizenz über www.lumion.com (die „Website”) oder auf andere Weise (z. B. durch direkte Kontaktaufnahme mit Act-3D, Lumion Reseller etc.) erworben haben. Während des Kaufprozesses müssen Sie diese EULA ausdrücklich akzeptieren. Diese EULA regelt die gesamte Nutzung der Software durch Sie oder Ihre Mitarbeiter, Subunternehmer oder von Ihnen beauftragte Dritte (soweit eine solche Nutzung nach dieser EULA erlaubt ist). Sie sind verantwortlich für die Einhaltung dieser EULA durch Sie selbst und alle Mitarbeiter, Subunternehmer oder Dritte, die Zugang zur Software unter dieser EULA erhalten. Wir empfehlen Ihnen, diese EULA sorgfältig zu lesen.
Alle in dieser EULA großgeschriebenen Definitionen, sowohl in ihrer Mehrzahl als auch in ihrer Einzahl, sind wie in diesem Artikel angegeben definiert:
1.1. Dokumentation: die Dokumentation, die sich auf die Software bezieht und von Act-3D über die Website oder auf andere Weise zur Verfügung gestellt wird.
1.2. Endbenutzer: eine naturliche oder juristische Person, die im Rahmen einer beruflichen oder geschäftlichen Tätigkeit handelt, mit der Lumion die EULA abschließt.
1.3. EULA: dieser Endbenutzer-Lizenzvertrag zwischen Act-3D und dem Endbenutzer, einschließlich aller Anhänge dazu.
1.4. Kunde: Die natürliche oder juristische Person, die die Software für ihren eigenen Gebrauch als Endbenutzer kauft, oder im Auftrag eines Unternehmens für einen oder mehrere Endbenutzer.
1.5. Geistige Eigentumsrechte: alle geistigen Eigentumsrechte und damit verbundenen Rechte, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Urheberrechte, Datenbankrechte, Domainnamen, Handelsnamenrechte, Markenrechte, Designrechte, verwandte Schutzrechte, Patentrechte sowie Rechte an Know-how.
1.6. Lumion-Wiederverkäufer: Dritte Partei, die berechtigt ist, Lumion-Lizenzen weiterzuverkaufen.
1.7. Mein Konto: Webportal, auf dem Lizenzen registriert und verwaltet werden.
1.8. Partei: Kunde und Act-3D, gemeinsam oder getrennt.
1.9. Software: die von Act-3D unter dem Namen „Lumion” zur Verfügung gestellte 3D-Rendering-Software, einschließlich aller zukünftigen Patches, Updates, Upgrades, sowie aller damit verbundenen zusätzlichen Software und Dokumentation.
1.10. Benutzer: die vereinbarte Anzahl von Endgeräten (Desktops oder Laptops), auf denen der Kunde die Software gleichzeitig nutzen kann.
1.11. Abonnementdauer: der Zeitraum, für den der Kunde das Abonnement für die Software mit Act-3D abgeschlossen hat.
1.12. Website: Die Website von Act-3D, erreichbar über die „lumion.com”-Domain, oder Subdomains und andere Domain-Erweiterungen.
2.1. Der Kunde kann die Software direkt über die Website herunterladen. Die Installation der Software liegt in der Verantwortung des Kunden.
2.2. Die Software eignet sich nur zur Installation auf Laptops oder Desktop-PCs (auch als „Endgeräte” bezeichnet). Der Kunde ist dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass das Endgerät die von Act-3D über die Website oder in der Dokumentation kommunizierten Systemanforderungen erfüllt.
2.3. Der Kunde erkennt an, dass sich die Systemanforderungen für aktualisierte oder aufgerüstete Versionen der Software ändern können. Act-3D kann keine Garantien für die Funktion der Software geben, wenn das Endgerät die Systemanforderungen nicht erfüllt und ist nicht haftbar für damit verbundene Schäden, die dem Kunden entstehen.
3.1. Es ist verboten, die Software in einer Weise zu verwenden, die gegen die EULA oder geltende Gesetze und Vorschriften verstößt. Darüber hinaus ist die Verwendung der Software in einer Weise, die Act-3D oder Dritten Hindernisse oder Verluste und/oder Schäden verursachen könnte, ausdrücklich nicht gestattet.
3.2. Der Kunde darf die Software nur für seinen eigenen Gebrauch gemäß den Bestimmungen dieser EULA verwenden. Dem Kunden ist es nicht gestattet:
a) den Quellcode der Software zurückzuentwickeln oder die Software zu dekompilieren, außer in dem durch zwingendes Recht erlaubten Umfang;
b) die Software für Dritte zu kopieren;
c) die Software unterzulizenzieren oder sie Dritten zur Verfügung zu stellen, sei es durch Vermietung, „Software as a Service”-Modelle oder auf andere Weise;
d) Änderungen an der Software vorzunehmen, außer in dem durch zwingendes Recht erlaubten Umfang;
e) jegliche Hinweise auf Act-3D als Eigentümer der Software oder Teile davon zu entfernen oder unleserlich zu machen.
f) jegliche Sicherheitsmaßnahmen der Software zu umgehen.
3.3. Wenn Act-3D feststellt, dass der Kunde und/oder andere Endnutzer (falls zutreffend) gegen die EULA oder geltende Gesetze und Vorschriften verstoßen haben, oder eine Beschwerde in diesem Zusammenhang erhält, kann Act-3D Maßnahmen ergreifen, um den Verstoß zu beenden. Diese Maßnahmen können die Aussetzung oder Beendigung des Zugangs zur Software ganz oder teilweise umfassen.
3.4. Der Kunde und/oder andere Endnutzer (falls zutreffend) werden alle vernünftigen Anweisungen von Act-3D zur Verwendung der Software befolgen und die Software gemäß der Dokumentation verwenden.
3.5. Der Kunde ist für jede Nutzung der Software, sei es durch den Kunden selbst oder durch andere Endnutzer (falls zutreffend), verantwortlich. Act-3D kann vom Kunden jeden Verlust und/oder Schaden zurückfordern, der durch Verstöße gegen die EULA entstanden ist. Der Kunde stellt Act-3D von allen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer Verletzung der EULA durch den Kunden und/oder andere Endnutzer (falls zutreffend) resultieren.
4.1. Alle geistigen Eigentumsrechte an der Software, der begleitenden Dokumentation und allen anderen dem Kunden (oder Endnutzern) zur Verfügung gestellten Materialien verbleiben bei Act-3D. Dies gilt auch nach Beendigung des Vertrages, unabhängig vom Grund der Beendigung. Der Kunde und/oder Endnutzer erhält nur die in dieser EULA ausdrücklich gewährten Rechte und Berechtigungen.
4.2. Alle geistigen Eigentumsrechte an Materialien, die von einem Endnutzer bei der Nutzung der Software erstellt wurden, verbleiben beim jeweiligen Endnutzer.
5.1. Act-3D gewährt dem Kunden hiermit das Recht, die Software gemäß dieser EULA zu nutzen. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, ist die Lizenz auf die Anzahl der erworbenen Benutzerlizenzen beschränkt.
5.2. Nach dem Kauf einer Lizenz erhält der Kunde einen Lizenzschlüssel per E-Mail. Der Kunde kann diesen Lizenzschlüssel verwenden, um die Software auf mehreren Endgeräten zu aktivieren. Die Software kann jedoch nur gleichzeitig auf so vielen Endgeräten genutzt werden, wie es der Anzahl der vom Kunden erworbenen Benutzerlizenzen entspricht.
5.3. Um die Software nutzen zu können, muss der Kunde und/oder andere Endnutzer (falls zutreffend) zunächst den Lizenzmanager starten, der als Teil des Installationsprozesses auf dem Endgerät installiert wird. Der Lizenzmanager überwacht die Anzahl der aktiven Benutzer und benötigt eine aktive Internetverbindung. Der Kunde und/oder andere Endnutzer (falls zutreffend) können die Software nur starten, wenn Benutzer verfügbar sind. Es ist nicht möglich, die Software zu starten und zu nutzen, ohne dass der Installer aktiv läuft oder ohne eine aktive Internetverbindung.
5.4. Die vom Kunden erworbene Lizenzen dürfen nur innerhalb der Niederlassungen im Land, in dem der Kunde (der die Software gekauft hat) seine Niederlassung hat, genutzt werden. Die Lizenzen sind ausdrücklich nicht dafür vorgesehen, über diese Landesgrenzen hinaus genutzt zu werden.
5.5. Die von Act-3D gewährte Lizenz ist nicht exklusiv, nicht übertragbar und nicht unterlizenzierbar. Die Lizenz wird auf Abonnementbasis bereitgestellt und ist nur für die vereinbarte Laufzeit gültig.
5.6. Act-3D bietet fünf verschiedene Lizenzpakete an, die „Kostenlose Testversion für Unternehmen”, „Not For Resale” (im Folgenden: NFR), „Lumion für Studierende”, „Lumion Standard” und „Lumion Pro”. Diese EULA gilt für alle diese Pakete. Für jedes Paket gelten unterschiedliche Bestimmungen.
5.7. Das Paket „Kostenlose Testversion für Unternehmen” bietet dem Kunden und/oder Endnutzer das Nutzungsrecht an der Software kostenlos an, wenn der Kunde und/oder Endnutzer im Rahmen einer beruflichen oder geschäftlichen Tätigkeit handelt. Der Endnutzer erhält eine Lizenz gemäß Artikel 5.4. für die Dauer von 14 Tagen nach Aktivierung des Lizenzcodes. Durch dieses Nutzungsrecht erhält der Endnutzer Zugang zur vollständigen Inhaltsbibliothek der Software. Wenn Act-3D den begründeten Verdacht hat, dass der Kunde und/oder Endnutzer nicht im Rahmen einer beruflichen oder geschäftlichen Tätigkeit handelt, hat Act-3D das Recht, den Zugang des Endnutzers zu sperren. Das Paket „Lumion NFR” bietet dem Kunden und/oder Endnutzer das Nutzungsrecht an der Software kostenlos für einen festgelegten Zeitraum an, um den Nutzer mit dem Programm vertraut zu machen und Testeinsätze durchzuführen. NFRs werden nach alleinigem Ermessen von Act-3D ausgestellt und widerrufen.
5.8. Das Paket „Lumion für Studierende” bietet ein kostenloses Nutzungsrecht für Endnutzer, die eine anerkannte Ausbildung absolvieren, nämlich Studierende von Universitäten mit einer Architekturfakultät in von Act-3D ausgewählten Ländern, für die diese Software erforderlich ist. Der Endnutzer kann die ausgewählten Länder über www.lumion.com/find-reseller.html finden. Dieses Paket berechtigt den Endnutzer, die Software 365 Tage nach Aktivierung des Lizenzschlüssels zu nutzen. Diese Lizenz kann jährlich erneuert werden, bis der Studierende die anerkannte Ausbildung, für die diese Software erforderlich ist, abgeschlossen hat. Der Endnutzer wird auf erste Anforderung von Act-3D vor oder während der Laufzeit der Lizenz aktuelle Informationen über die Einschreibung in den genehmigten Studiengang bereitstellen. Wenn der Endnutzer diese Informationen nicht innerhalb von 14 Tagen bereitstellt oder unvollständige Informationen bereitstellt oder aus den Informationen hervorgeht, dass der Endnutzer nicht mehr den Bedingungen entspricht, ist Act-3D berechtigt, den Zugang des Endnutzers zur Software vorübergehend oder vollständig zu sperren. Diese Lizenz ist nur für Studienzwecke bestimmt und ausdrücklich nicht für kommerzielle Zwecke vorgesehen. Wenn Act-3D den begründeten Verdacht hat, dass die Lizenz für kommerzielle Zwecke genutzt wird, wird Act-3D den Endnutzer benachrichtigen und ist berechtigt, den Zugang des Endnutzers zur Software vorübergehend oder vollständig zu sperren. Der Endnutzer ist sich bewusst und stimmt zu, dass in diesem Paket die Renderings mit einem Wasserzeichen versehen sind und in der Testversion gespeicherte Projekte nicht in anderen Versionen von Lumion geöffnet werden können.
5.9. Das Paket „Lumion Standard” bietet dem Kunden und/oder Endnutzer ein Nutzungsrecht, wie in Artikel 5.4. beschrieben, gegen Bezahlung, für die Dauer, wie von den Parteien auf Abonnementbasis vereinbart. Die Dauer des Nutzungsrechts beginnt zum Zeitpunkt der Aktivierung der Lizenz durch den Endnutzer. Der Endnutzer erwirbt eine Lizenz, die auf etwa 33 Prozent der gesamten Inhaltsbibliothek von Lumion beschränkt ist. Der verfügbare Teil der Inhaltsbibliothek wird von Act-3D festgelegt. Darüber hinaus umfasst das Nutzungsrecht eingeschränkte Rendering-Effekte.
5.10. Das Paket „Lumion Pro” bietet dem Kunden und/oder Endnutzer ein Nutzungsrecht, wie in Artikel 5.4 beschrieben, gegen Bezahlung, für die Dauer, wie von den Parteien auf Abonnementbasis vereinbart. Die Dauer des Nutzungsrechts beginnt zum Zeitpunkt der Aktivierung der Lizenz durch den Endnutzer. Der Endnutzer erwirbt das Recht, die Software zu nutzen, wobei der Endnutzer die vollständige Inhaltsbibliothek und alle Rendering-Effekte nutzen kann.
6.1. Act-3D wird sich bemühen, die Software auf dem neuesten Stand zu halten, kann jedoch keine Garantien für die Funktion der Software geben, außer denen, die in Artikel 6.2 unten angegeben sind.
6.2. Act-3D garantiert:
a) dass die Software im Wesentlichen so funktioniert, wie in der Dokumentation beschrieben, die von Act-3D von Zeit zu Zeit geändert werden kann;
b) dass die Software nach bestem Wissen keine Viren, Backdoors oder schädliche Routinen enthält;
c) dass die Software keine Rechte Dritter (einschließlich geistiger Eigentumsrechte) verletzt, vorausgesetzt, die Software wird gemäß dieser EULA und der Dokumentation verwendet; und
d) seine besten Anstrengungen zu unternehmen, um gemeldete Fehler so schnell wie möglich zu untersuchen und diesen Fehler zu beheben oder einen Workaround (falls möglich) innerhalb einer angemessenen Frist zu bieten, vorausgesetzt jedoch, dass Act-3D die Behebung auf das nächste Update oder Upgrade verschieben kann, wenn der Fehler als nicht kritisch eingestuft wird.
7.1. Die Parteien behandeln die Informationen, die sie sich vor, während oder nach der Durchführung der EULA zur Verfügung stellen, als vertraulich, wenn diese Informationen als vertraulich gekennzeichnet wurden oder wenn die empfangende Partei weiß oder vernünftigerweise annehmen sollte, dass diese Informationen vertraulich sein sollten. Die Parteien verpflichten auch ihre Mitarbeiter und die von ihnen für die Durchführung der EULA beauftragten Dritten zu dieser Verpflichtung. Diese Bestimmungen gelten auch nach Beendigung der EULA aus welchem Grund auch immer und solange die offenlegende Partei das Recht hat, die Vertraulichkeit der Informationen geltend zu machen.
7.2. Jede Partei wird den gleichen Grad an Sorgfalt beim Schutz der vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei anwenden, wie sie ihn beim Schutz ihrer eigenen vertraulichen Informationen anwendet, jedoch in keinem Fall weniger als angemessene Sorgfalt.
7.3. Dieser Artikel gilt nicht für Informationen, die:
a) allgemein zugänglich sind oder werden, es sei denn, dies ist auf eine Offenlegung durch die empfangende Partei durch Verletzung der EULA zurückzuführen;
b) sich bereits im Besitz der empfangenden Partei befanden, bevor sie ihr von der offenlegenden Partei oder in deren Auftrag offenbart wurden;
c) der empfangenden Partei von einer anderen Quelle als der offenlegenden Partei auf nicht vertraulicher Basis zur Verfügung gestellt werden, die nicht verpflichtet ist, solche Informationen vertraulich zu behandeln; oder
d) unabhängig von der empfangenden Partei entwickelt werden.
1.4. Sollte eine empfangende Partei rechtlich dazu verpflichtet sein, vertrauliche Informationen, die gemäß der EULA bereitgestellt wurden, offenzulegen, so wird diese empfangende Partei der offenlegenden Partei umgehend schriftlich benachrichtigen, damit diese eine Schutzanordnung oder andere geeignete Abhilfemaßnahmen suchen und/oder die Einhaltung der Vertraulichkeitsbestimmungen der EULA insofern aufheben kann, als dies gesetzlich zulässig ist.
1.5. Alle hierunter bereitgestellten vertraulichen Informationen bleiben das ausschließliche Eigentum der offenlegenden Partei. Unverzüglich nach Ablauf oder Beendigung der EULA aus welchem Grund auch immer, wird jede empfangende Partei jeder offenlegenden Partei alle Originale und Kopien jeglichen Materials in jeglicher Form, das die vertraulichen Informationen enthält oder darstellt, in ihrem Besitz aushändigen oder auf Anfrage der offenlegenden Partei in Bezug auf solche vertraulichen Informationen vernichten.
1.6. Act-3D behält sich immer das Recht vor, das durch die Durchführung der EULA erlangte Wissen für andere Kunden zu nutzen, soweit dies nicht vertrauliche Informationen des Kunden betrifft.
8.1. Die Haftung von Act-3D für Schäden oder andere Ansprüche, die dem Kunden und/oder anderen Endnutzern (falls zutreffend) infolge einer zurechenbaren Nichterfüllung von Act-3D seiner Verpflichtungen (einschließlich Garantien) aus dem EULA, infolge einer rechtswidrigen Handlung von Act-3D, seinen Mitarbeitern oder von ihm beauftragten Dritten oder aus sonstigem Grund entstehen, ist pro schadensverursachendem Ereignis, wobei eine Reihe von zusammenhängenden Ereignissen als ein Ereignis gilt, auf einen Betrag begrenzt, der den Beträgen entspricht, die Act-3D vom Kunden (ohne MwSt.) im Rahmen des EULA in den sechs (6) Monaten vor dem schadensverursachenden Ereignis erhalten hat. Der Gesamtbetrag für direkte Schäden darf jedoch niemals 1.000,- € pro Ereignis oder 3.000,- € pro Jahr überschreiten.
8.2. Unbeschadet des Vorstehenden haftet Act-3D ausdrücklich nicht für indirekte Schäden, die dem Kunden und/oder anderen Endnutzern entstehen. Im Sinne dieser EULA verstehen die Parteien unter indirekten Schäden ausschließlich
a) entgangene Verkäufe oder Gewinne;
b) entgangene Einsparungen;
c) Schäden durch Verzögerung;
d) Folgeschäden;
e) verminderten Goodwill; oder
f) Schäden, die aus Geschäftsunterbrechungen resultieren.
8.3. Im Falle einer zurechenbaren Nichterfüllung des EULA haftet Act-3D nur, wenn der Kunde und/oder andere Endnutzer Act-3D unverzüglich und ordnungsgemäß schriftlich in Verzug setzen, Act-3D eine angemessene Frist zur Behebung des Mangels einräumen und Act-3D auch nach Ablauf dieser Frist weiterhin schuldhaft versäumt.
8.4. Act-3D wird dafür Sorge tragen, dass es während der Laufzeit des EULA über eine ausreichende Versicherung zur Deckung der aus dem EULA entstehenden Risiken verfügt.
8.5. Jede zwischen den Parteien vereinbarte Haftungsbeschränkung oder -ausschluss gilt nicht, wenn und soweit
a) der Schaden auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der Geschäftsleitung der den Schaden verursachenden Partei zurückzuführen ist;
b) der Schaden auf Tod oder Körperverletzung zurückzuführen ist; oder
c) die Beschränkung oder der Ausschluss sonst gegen geltende Gesetze und Vorschriften verstoßen würde.
9.1. Act-3D ist nicht verpflichtet, die EULA auszuführen, wenn die Ausführung aufgrund von höherer Gewalt verhindert wird.
9.2. Die Parteien betrachten in jedem Fall die folgenden Umstände als höhere Gewalt, ohne Einschränkung: Feuer, Überschwemmungen, Streiks, Stromausfälle, Ausfälle der Telekommunikationsinfrastruktur, höhere Gewalt auf Seiten der eigenen Lieferanten von Act-3D, Netzwerkangriffe, Import- und Exportbehinderungen, Krieg und Terror. Liquiditätsprobleme auf Seiten des Kunden gelten nicht als höhere Gewalt.
9.3. Soweit Act-3D zum Zeitpunkt des Eintritts der höheren Gewalt bereits einen Teil der EULA erfüllt hatte oder in der Lage sein wird, einen Teil der EULA zu erfüllen, und dieser teilweisen Erfüllung ein unabhängiger Wert zugeschrieben werden kann, ist Act-3D berechtigt, diese Erfüllung gesondert in Rechnung zu stellen.
9.4. Im Falle höherer Gewalt kann Act-3D die Ausführung der EULA so lange aussetzen, wie die Situation andauert. Wenn die Situation länger als 3 Monate dauert, sind beide Parteien berechtigt, die EULA schriftlich zu kündigen, ohne dass eine Verpflichtung zur Zahlung einer Entschädigung an die andere Partei besteht.
10.1. Act-3D/Lumion veröffentlicht von Zeit zu Zeit Versionen, Haupt- und Nebenupdates. Sie verbessern die Funktionalität der Software mit neuen Funktionen, fügen Verbesserungen zu bestehenden Funktionen hinzu oder enthalten Fehlerbehebungen.
10.2. Die Updates werden mit einem Nummerierungssystem identifiziert. Zum Beispiel, in dem Beispiel „Lumion 12.5.1“ ist die Versionsnummer 12, die Hauptupdate-Nummer ist 5 und die Nebenupdate-Nummer ist 1.
10.3. Versionen, Haupt- und Nebenupdates können jederzeit ausgegeben werden, vollständig abhängig vom alleinigen Ermessen von Act-3D. Die Software wird den Endbenutzer über die Veröffentlichung einer verfügbaren Version oder eines Updates informieren. Der Alarm erfordert eine aktive Internetverbindung. Die Installation einer neuen Version oder Updates erfolgt nur mit der ausdrücklichen Zustimmung des Endbenutzers. Es wird keine Haftung für Schäden durch Fehler übernommen, wenn ein Endbenutzer es versäumt hat, eine Version, ein Haupt- oder Nebenupdate zu installieren, in dem der Fehler behoben wurde.
10.4. Jede neue Version oder jedes Update kann zusätzlichen Bedingungen unterliegen. Endbenutzer werden im Voraus informiert und haben die Möglichkeit, die Installation einer neuen Version oder eines Updates abzulehnen. Endbenutzer können kontinuierlich aufgefordert werden, die neueste Version oder das Update zu installieren, solange der Endbenutzer es nicht installiert hat. Vor der Installation der neuen Version oder des Updates muss der Endbenutzer die zusätzlichen Bedingungen akzeptieren, die in der EULA enthalten sind.
10.5. Wenn Sie eine gültige Abonnementlizenz besitzen, dann haben Sie Anspruch auf die neueste Version, Haupt- und Nebenupdate von Lumion. Wenn Sie eine unbefristete Lizenz besitzen, dann wird es notwendig sein, auf eine neue Abonnementlizenz zu aktualisieren oder zu kaufen, um Zugang zur neuesten Version, Haupt- oder Nebenupdate von Lumion zu erhalten.
10.6. Die Software kann Open-Source-Software (OSS) enthalten. Dafür gelten spezielle Bedingungen. Eine Übersicht über die verwendeten OSS-Komponenten und die geltenden Lizenzbedingungen können Sie auf unserer Website hier einsehen.
11.1. Act-3D stellt Endnutzern eine angemessene Unterstützung per E-Mail oder anderen auf der Website angegebenen Kommunikationskanälen zur Verfügung: support.lumion.com. Act-3D bemüht sich, so schnell wie möglich auf jede Supportanfrage zu reagieren, kann jedoch diesbezüglich keine Garantien geben. Der Support wird ausschließlich für die kommerziellen Dienstleistungen und Produkte von Act-3D bereitgestellt.
11.2. Studierenden- und Dozentenlizenzen sind von der Unterstützung ausgeschlossen.
12.1. Als Gegenleistung für die gewährte Lizenz zur Nutzung der Software ist der Endbenutzer verpflichtet, den auf der Website oder unter „Mein Konto” angegebenen vereinbarten Preis zu zahlen.
12.2. Lizenzen werden auf Abonnementbasis oder in einigen speziellen Fällen als einmalige Gebühr bereitgestellt. Gebühren werden vom Endbenutzer an Act-3D oder an einen Lumion-Händler im Voraus gezahlt. Alle Preise sind in Euro oder in einigen speziellen Regionen in US-Dollar und ohne Steuern.
12.3. Act-3D wird dem Endbenutzer die Lizenzgebühren im Voraus pro (Zahlungs-)Zeitraum in Rechnung stellen. Alle im EULA vorgesehenen Zahlungen müssen im Voraus geleistet werden, bevor die Lizenz aktiviert wird. Act-3D kann elektronische Rechnungen stellen.
12.4. Wenn der Kunde keine Zahlung leistet oder nicht rechtzeitig zahlt, hat Act-3D das Recht, seine Verpflichtungen aus dem EULA auszusetzen, bis der Kunde und/oder Endbenutzer seine Zahlungsverpflichtung erfüllt hat. Die Aussetzung kann die Unzugänglichkeit der Software für den Kunden und/oder Endbenutzer einschließen.
12.5. Wenn Act-3D nach dem Fälligkeitsdatum keine Zahlung erhalten hat und unbeschadet aller anderen Rechte und Rechtsmittel von Act-3D, wird der gesetzliche Handelszins, wie in Artikel 6:119a des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches bezeichnet, auf den ausstehenden Betrag erhoben. Darüber hinaus ist der Endbenutzer verpflichtet, alle gerichtlichen und außergerichtlichen Inkassokosten, einschließlich der Kosten für Anwälte, Gerichtsvollzieher und Inkassobüros, zu zahlen.
12.6. Ohne Beeinträchtigung aller anderen Rechte hat Act-3D das Recht, die EULA nach dem Ablaufdatum auszusetzen, bis der Kunde und/oder Endbenutzer seine Zahlungsverpflichtung erfüllt hat.
13.1. Wenn die Verlängerung oder der Kauf einer weiteren Benutzerlizenz mit einem Rabatt erfolgt ist, gilt dieser Rabatt nur für diesen spezifischen Verlängerungszeitraum und/oder Benutzerlizenz. Für die folgenden Verlängerungen und/oder bestehenden Benutzerlizenzen gilt der Standardpreis.
14.1. Beim Kauf über die Website oder „Mein Konto”, eines Lumion Abonnements oder einer zusätzlichen Benutzerlizenz, ist die automatische Verlängerung für Ihre nächste Zahlungsfrist aktiviert. Die automatische Verlängerung kann jederzeit manuell über Lumion „Mein Konto” deaktiviert werden.
15.1. Act-3D hat das Recht, periodisch eine Prüfung durchzuführen, um die Einhaltung dieser EULA durch den Endbenutzer zu überprüfen, insbesondere in Bezug auf die Nutzung der Lizenzmanager-Software und der verfügbaren Benutzer. Die Prüfung wird von einer unabhängigen dritten Partei (wie einem Wirtschaftsprüfer) vertraulich durchgeführt. Der Prüfer darf nur die für die Überprüfung der Einhaltung relevanten Daten an Act-3D melden. Die Kosten für die Prüfung trägt Act-3D, es sei denn, der Bericht zeigt, dass der Endbenutzer nicht die korrekte Lizenzgebühr bezahlt hat.
16.1. Die EULA tritt in Kraft, wenn der Kunde eine Lizenz für die Software erwirbt und bleibt für die Dauer des Abonnements gültig. Dem Kunden ist es ausdrücklich nicht gestattet, die EULA vorzeitig zu kündigen, es sei denn, es wird in dieser EULA ausdrücklich etwas anderes angegeben.
16.2. Ungeachtet des Vorstehenden kann Act-3D die EULA sofort durch schriftliche Mitteilung an den Kunden kündigen, ohne dass eine Mahnung oder gerichtliche Intervention erforderlich ist:
a) wenn der anderen Partei ein Zahlungsaufschub gewährt wurde, ob vorläufig oder nicht;
b) wenn die andere Partei für insolvent erklärt wurde; oder
c) wenn das Unternehmen der anderen Partei aufgelöst oder beendet wird.
16.3. Ohne Beeinträchtigung anderer Rechte und Rechtsmittel nach diesem Vertrag hat Act-3D das Recht, die EULA zu kündigen oder aufzuheben, wenn der Kunde und/oder andere Endbenutzer (falls zutreffend) gegen eine ihrer Verpflichtungen aus dieser EULA verstoßen und dieser Verstoß nicht behebbar ist oder – wenn dieser Verstoß behebbar ist – der Kunde und/oder jeder andere Endbenutzer es versäumt, diesen Verstoß innerhalb einer Frist von dreißig (30) Tagen nach schriftlicher Mitteilung des Verstoßes durch Act-3D zu beheben.
16.4. Die Kündigung dieser EULA entbindet keine der Parteien von der Verpflichtung, alle bis zum Datum der Kündigung der EULA aufgelaufenen oder fälligen Gebühren an die andere Partei zu zahlen.
16.5. Nach Beendigung dieser EULA (unabhängig vom Grund) muss der Endbenutzer jegliche Nutzung der Software einstellen. Darüber hinaus muss der Endbenutzer alle Kopien (einschließlich Sicherungskopien) der Software von allen Computersystemen entfernen, die sich unter der Kontrolle des Endbenutzers befinden.
17.1. Act-3D behält sich das Recht vor, die EULA jederzeit zu ändern oder zu ergänzen, wenn und soweit die Änderung aufgrund von (ändernden) Gesetzen und Vorschriften notwendig ist oder wenn es sich um eine Änderung von geringer Bedeutung handelt. In diesen Fällen hat der Kunde nicht das Recht, die EULA zu kündigen.
17.2. Im Falle, dass Act-3D eine wesentliche Änderung ankündigt, die von großer Bedeutung ist, wird Act-3D sich bemühen, die Änderungen oder Ergänzungen dem Kunden mindestens dreißig (30) Tage vor ihrem Inkrafttreten per E-Mail anzukündigen. In diesem Fall hat der Kunde das Recht, die EULA durch schriftliche Mitteilung mindestens vierzehn (14) Tage nach der Ankündigung der Änderung zu kündigen. Bei fehlendem Widerspruch oder fortgesetzter Nutzung der Software vierzehn (14) Tage nach der Ankündigung durch Act-3D gelten die geänderten oder ergänzten Bedingungen als akzeptiert.
18.1. Act-3D ist berechtigt, seine (Lizenz-) Gebühr(en) und Preise anzupassen. Der Kunde wird mindestens fünfundvierzig (45) Tage im Voraus per E-Mail über bevorstehende Anpassungen informiert. Im Falle einer Preiserhöhung hat der Kunde das Recht, die EULA durch schriftliche Mitteilung an Act-3D innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Bekanntgabe der Preiserhöhung zu kündigen. Bei einer Kündigung der EULA erfolgt keine Rückerstattung.
18.2. Ungeachtet des Vorstehenden kann Act-3D seine Preise ohne vorherige Ankündigung erhöhen und der Kunde hat kein Recht, die EULA zu kündigen, wenn der Kunde während der Abonnementlaufzeit zusätzliche Benutzerlizenzen hinzufügt.
19.1. Falls der Kunde mehr Benutzer wünscht, kann der Kunde zusätzliche Benutzerlizenzen über das Online-Kundenportal von Act-3D oder Lumion Reseller erwerben. Act-3D wird sich bemühen, die zusätzlichen Benutzerlizenzen so schnell wie möglich zur Verfügung zu stellen.
19.2. Zusätzliche Benutzerlizenzen, die während einer Abonnementlaufzeit gekauft wurden, können zu einem anteiligen Preis für die verbleibende Abonnementlaufzeit erworben werden.
19.3. Der Kunde kann die Anzahl der Benutzerlizenzen für die kommende Abonnementlaufzeit reduzieren. Der Kunde kann die Anzahl der Benutzerlizenzen während der Abonnementlaufzeit nicht reduzieren.
20.1. Auf diese EULA findet das niederländische Recht Anwendung. Sofern nicht durch zwingendes Recht anders vorgeschrieben, sollen alle Streitigkeiten, die im Zusammenhang mit dieser EULA entstehen, vor das für den Hauptsitz von Act-3D zuständige niederländische Gericht gebracht werden.
20.2. Die Feststellung, dass eine bestimmte Bestimmung dieser EULA rechtlich ungültig ist, hat keine Auswirkungen auf die Gültigkeit der gesamten EULA. In einem solchen Fall sollen die Parteien eine Ersatzbestimmung festlegen, die rechtlich gültig ist und die Absicht der beanstandeten Bestimmung so weit wie möglich annähert.
20.3. Act-3D kann seine Rechte und Pflichten aus dieser EULA an einen Dritten übertragen, der das entsprechende Geschäft oder die Urheberrechte an Act-3D von ihr erwirbt.
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